§ 1 Name
Der Verein trägt den Namen: FAN-CLUB BAYERN-KINGS 1987 SELTERS/Ts.
Der Sitz des Vereins befindet sich am: Lärchenweg 5, 65520 Oberselters
§ 2 Zweck
Der Zweck des Fan-Clubs ist:
Der Fan-Club setzt sich für die Förderung des Gemeinschaftssinns, die Unterstützung des FC Bayern München sowie die Organisation von Fan-Aktivitäten und karitativen Projekten ein.
Dies wird erreicht durch:
Ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, Turnieren, Busreisen, Feste und vielen karitativen Aktionen, des Fan Clubs.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben, die die Satzung des Fan-Clubs anerkennen und für seine Ziele eintreten. Sie ist schriftlich (bei Minderjährigen bis 18 Jahren durch ihre gesetzlichen Vertreter) zu beantragen. Mitgliedsantragsvordrucke sind beim Vorstand erhältlich oder auf der Vereinswebseite abrufbar.
Ein abgelehnter Mitgliedsantrag wird schriftlich durch den Vorstand begründet.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. jeden Jahres.
§ 3a Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Zustimmung zur Datenverarbeitung wird bei der Aufnahme in den Verein eingeholt.
§ 3b Haftung
Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder oder Teilnehmer bei Veranstaltungen erleiden. Es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit des Vereins verursacht.
§ 4 Unkostenbeiträge
Es ist ein Beitrag zu entrichten, dessen Höhe und Fälligkeit vom Vorstand bestimmt wurde:
|
Jahresbeitrag |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren |
12,00 Euro |
Erwachsene ab 18 Jahren |
18,00 Euro |
Familienbeitrag ab 3 Personen |
40,00 Euro |
(Stand: März 2025)
Die Beträge werden, gemäß der erteilten Einzugsermächtigung, eingezogen.
Sollte es zu Rücklastschriften kommen, hat das Mitglied die Zusatzkosten zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu tragen,
der Grund der Rücklastschrift ist nicht relevant.
Änderungen der Beitragshöhe werden durch einfache Mehrheit des Vorstands beschlossen
§ 4a Beiträge bei Eintritt während des Geschäftsjahres
- Bei einem Vereinsbeitritt bis einschließlich 31. Dezember eines Geschäftsjahres wird der vollständige Jahresbeitrag gemäß § 4 dieser Satzung eingezogen.
- Bei einem Vereinsbeitritt ab dem 1. Januar eines Geschäftsjahres wird nur 50 % des Jahresbeitrags für das laufende Geschäftsjahr fällig.
- Die Beitragszahlung erfolgt gemäß der erteilten Einzugsermächtigung.
- Änderungen dieser Regelung bedürfen eines Beschlusses des Vorstands mit einfacher Mehrheit.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich bis spätestens am 30.04 gegenüber dem Vorstand, mit Gültigkeit zum 30.06. des laufenden Jahres, zu erklären.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied:
- in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt
- ohne jeglichen Grund bei Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltungen anfängt zu randalieren.
- mit seinem Vereinsbeitrag im Verzug ist
Über Einsprüche entscheidet abschließend der geschäftsführende Vorstand. Ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 6 Stammtisch im Clubraum Selters/Ts.
Der Stammtisch findet in den vom Fan-Club angemieteten Räumlichkeiten des SV Niederselters (Am Schwimmbad 8, 65618 Niederselters) statt.
§ 7 Ticketerwerb
Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fan-Club) soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist untersagt und
führt zum Ausschluss aus dem Fan Club sowie zu rechtlichen Konsequenzen.
Die Tickets werden beim FC Bayern registriert. Wenn bei Kontrollen an den Stadien oder anderorts Tickets eines Fan-Clubs auf dem Schwarzmarkt auftauchen, kann der Fan-Club die entsprechenden Mitglieder vom Verein (Fan-Club und FC Bayern) ausschließen. Zusätzlich behält sich der Verein vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 8 Ticketzuteilung
Sollte der Fan Club für Spiele des FC Bayern eine Ticketzuteilung erhalten, werden diese nachfolgender Priorität verteilt:
- Geschäftsführender Vorstand
- Weitere Vorstandsmitglieder
- Familienangehörige der Vorstandsmitglieder (nur Eigenbedarf)
- Aktive Mitglieder gemäß der Aktivitätenliste (Eigenbedarf)
- Fan Club Mitglieder (Eigenbedarf)
- Familienangehörige der Mitglieder (nur Eigenbedarf)
- Alles Fahrer oder Vielfahrer und dem gesch. Vorstand sehr gut bekannt (Bus und PKW)
§ 8 a Ticketabgabe (“Fan-Club-Groschen”)
Zt. wird ein Ticketaufschlag (zur Kostendeckung) von 2,00 Euro pro Karte erhoben.
§ 9 Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand setzt sich ausfolgenden Positionen zusammen:
- Vorsitzende/er
- Vorsitzende/er
- 2 Vorsitzende/en Kraft Amtes
- Schriftführer/in
- Kassierer/in
der erweiterte Vorstand setzt sich ausfolgenden Positionen zusammen:
- Kassenprüfer/in (2 Personen)
- Pressebeauftragte/en (1 Person)
- Mitgliederverwalterin/er/ BK Magazin (1 Person)
- Beisitzerinnen/Beisitzer (max. 3 Personen)
- Festausschuss (max. 4 Personen)
Aus wichtigem Grund können Vorstandsmitglieder vom geschäftsführenden Vorstand abberufen und neu bestellt werden.
Der Vorstand leitet den Fan-Club entsprechend dieser Satzung.
Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (Anwesende).
Im Innenverhältnis soll gelten, dass der 2.Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1.Vorstandes tätig werden darf. Ebenfalls der stellv. 2. Vorsitzende bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden und des 2.Vorsitzenden.
Die Amtszeit des Vorstands ist unbefristet.
Etwaige Änderungen innerhalb des Vorstandes werden je nach Bedarf beschlossen.
§ 10 Außerordentliche Versammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von der Vorstandschaft oder mindestens 50 % der Mitglieder schriftlich und begründet beim Vorstand eingereicht werden. Sie muss schriftlich (mit Tagesordnungspunkten) beantragt werden.
§ 10 a Außerordentliche Vorstandssitzung
Ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt.
Die anwesenden Mitglieder sind bei der Versammlung beschlussfähig.
§ 11 Beurkundung der Beschlüsse
Von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das von mind. einem Vorsitzenden (1. oder 2. Vorsitzender) und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung des Fan-Clubs ist nur auf einer, zu diesem Zweck, einberufenen Versammlung möglich. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 75 % der Mitglieder anwesend sind.
§ 13 Vereinsvermögen
Das vorhandene Vereinsvermögen ist bei Auflösung des Fan-Clubs oder bei Wegfall des Vereinszwecks, nach §2 dieser Satzung, nach Erfüllung aller Verpflichtungen und Zustimmung des gesamten Vorstandes, mit einfacher Mehrheit, treuhänderisch durch die Kassenprüfer zu verwalten. Das Vereinsvermögen ist innerhalb einer angemessenen Frist einer karitativen Einrichtung zuzuführen.
Die karitative Einrichtung, der das Vereinsvermögen zugeführt wird, wird durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgewählt.
§ 14 Inkrafttreten bzw. letzte Änderung der Satzung
Die Satzung wurde am 01.05.2025 errichtet.