§ 1 Name
Der Verein trägt den Namen: FAN-CLUB BAYERN-KINGS 1987 SELTERS/Ts
Der Verein hat seinen Sitz in: Lärchenweg 5, 65520 Oberselters
§ 2 Zweck
Der Zweck des Fan-Clubs ist: Unterstützung des FC Bayern München, sowie positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.
Dies wird erreicht durch: ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, Turnieren, Busreisen, Feste und vielen karitativen Aktionen, des Fan Clubs.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben, die die Satzung des Fan-Clubs anerkennen und für seine Ziele eintreten.
Sie ist schriftlich (bei Minderjährigen bis 18 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter) zu beantragen. Vordrucke sind beim Vorstand an zu fordern, oder sind online abrufbar.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. jeden Jahres.
§ 4 Unkostenbeiträge
Es ist ein Beitrag zu entrichten, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bzw. Stammtisch bestimmt wurde:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 06,00 Euro Jahresbeitrag.
- Erwachsene ab 18 Jahren 12,00 Euro Jahresbeitrag
- Familienbeitrag mit mehr als 3 Pers. 30,00 Euro Jahresbeitrag
Die Beträge werden, gemäß der erteilten Einzugsermächtigung, eingezogen.
Sollte es zu Rücklastschriften kommen, hat das Mitglied die Zusatzkosten zzgl. Mitgliedsbeitrag zu tragen, der Grund der Rücklastschrift ist dabei unerheblich.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich bis spätestens 30.04 gegenüber dem Vorstand, mit Gültigkeit zum 30.06. des laufenden Jahres, zu erklären.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied:
- in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt
- ohne jeglichen Grund bei Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltungen anfängt zu randalieren.
- mit seinem Vereinsbeitrag im Verzug ist.
Über die Beschwerde des Betroffenen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
§ 6 Stammtisch im Clubraum Selters/Ts.
Der Stammtisch findet 3 wöchentlich statt.
§ 7 Ticketerwerb
Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fan-Club) soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie) abdecken.
Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist Verboten und führt zum Ausschluss aus dem Fan Club und Verein.
Die Tickets werden beim FC Bayern registriert.
Wenn bei Kontrollen an den Stadien Tickets eines Fan-Clubs auf dem Schwarzmarkt auftauchen, kann der Fan-Club und alle FCB-Mitglieder, die dem Fan-Club angehören, vom Verein ( Fan-Club und FC Bayern) ausgeschlossen werden.
§ 8 Ticketzuteilung
- Geschäftsführender Vorstand erste Priorität
- Weitere Vorstandsmitglieder zweite Priorität
- Für Familienangehörige der Vorstandsmitglieder (nur Eigenbedarf) dritte Priorität
- Für Aktive Fan Club Mitglieder lt. Aktivitätenliste (Eigenbedarf) vierte Priorität
- Für Fan Club Mitglieder (Eigenbedarf) fünfte Priorität
- Für Familienangehörige der Mitglieder (nur Eigenbedarf) sechste Priorität
- Allesfahrer oder Vielfahrer und dem gesch. Vorstand sehr gut bekannt (BUS u. PKW) siebte Priorität
§ 8a Ticketabgabe (Fan-Club-Groschen)
z. Zt. wird ein Ticketaufschlag (zur Kostendeckung) von 1,50 Euro pro Karte erhoben.
§ 9 Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzende/er
- dem 2. Vorsitzende/er
- dem stellv. 2 Vorsitzende/en Kraft Amtes
- dem Schriftführerin/er
- dem Kassiererin/er (2 Pers.)
der erweiterte Vorstand besteht aus:
- dem Kassenprüferin/er (2 Pers.)
- dem Pressebeauftragte/en (1 Pers.)
- dem Mitgliederverwalterin/er/ BK Magazin (1 Pers.)
- dem Beisitzerinnen/Beisitzer (max. 2 Pers.)
- dem Festausschuss (max. 3 Pers.) Kraft Amtes
Aus wichtigem Grund können Vorstandsmitglieder vom geschäftsführenden Vorstand abberufen und neu bestellt werden.
Der Vorstand leitet den Fan-Club entsprechend dieser Satzung.
Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (Anwesende).
Im Innenverhältnis soll gelten, dass der 2.Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1.Vorstandes tätig werden darf.
Ebenfalls der stellv. 2. Vorsitzende bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden und des 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand übt sein Amt ohne zeitliche Befristung aus.
Etwaige Änderungen innerhalb des Vorstandes werden je nach Bedarf beschlossen.
§ 10 Außerordentliche Versammlung
Auf Antrag der Vorstandschaft oder aber ab 50% der Mitglieder, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Sie muss schriftlich (mit Tagesordnungspunkten) beantragt werden.
§ 10 a Außerordentliche Vorstandssitzung
Ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt.
Die Erschienen sind bei der Versammlung beschlussfähig.
§ 11 Beurkundung der Beschlüsse
Von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das von mind. einem Vorsitzenden (1. oder 2. Vorsitzender) und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung des Fan-Clubs ist nur auf einer, zu diesem Zweck, einberufenen Versammlung möglich.
Es Bedarf einer Mehrheit von ¾ der gesamten Mitgliederanzahl.
§ 13 Vereinsvermögen
Das vorhandene Vereinsvermögen ist bei Auflösung des Fan-Clubs oder bei Wegfall des Vereinszwecks, nach §2 dieser Satzung,
nach Erfüllung aller Verpflichtungen und mit Zustimmung des gesamten Vorstandes, mit einfacher Mehrheit,
an den/die Kassierer bzw. Kassenprüfer zu übertragen, welche das Vermögen treuhänderisch verwalten.
Das Vermögen ist zeitnah einer karitativen Einrichtung zuzuführen.
§ 14 Inkrafttreten bzw. letzte Änderung der Satzung
Die Satzung wurde am 29.02.2016 errichtet.